Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, Eltern und Erziehungsberechtigte strafbar zu machen, wenn sie weibliche Genitalverstümmelung zulassen oder anordnen, ein erhöhtes Strafmaß für im Ausland begangene Fälle einzuführen und Ärzt*innen zur Meldung von FGM zu verpflichten.einfache Mehrheit XXVII 30.11.2023
Entschließung
Frau
Strafrecht
Menschenrechte
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
- Der Antrag sieht vor, § 85 StGB zu erweitern, sodass Eltern, Erziehungsberechtigte und Vormünder strafrechtlich belangt werden können, wenn sie die Genitalverstümmelung ihrer Kinder zulassen oder anordnen.
- Ein erhöhtes Strafmaß soll eingeführt werden, wenn die Genitalverstümmelung im Ausland veranlasst wurde, um grenzüberschreitende Fälle stärker zu sanktionieren.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.