Strafbarkeit von Eltern bei weiblicher Genitalverstümmelung (FGM)

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, Eltern und Erziehungsberechtigte strafbar zu machen, wenn sie weibliche Genitalverstümmelung zulassen oder anordnen, ein erhöhtes Strafmaß für im Ausland begangene Fälle einzuführen und Ärzt*innen zur Meldung von FGM zu verpflichten.
einfache Mehrheit XXVII 30.11.2023
Entschließung
Frau
Strafrecht
Menschenrechte
Gleichbehandlung

Schwerpunkte

  • Der Antrag sieht vor, § 85 StGB zu erweitern, sodass Eltern, Erziehungsberechtigte und Vormünder strafrechtlich belangt werden können, wenn sie die Genitalverstümmelung ihrer Kinder zulassen oder anordnen.
  • Ein erhöhtes Strafmaß soll eingeführt werden, wenn die Genitalverstümmelung im Ausland veranlasst wurde, um grenzüberschreitende Fälle stärker zu sanktionieren.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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