Erweiterung der Strafbarkeit von Eltern bei weiblicher Genitalverstümmelung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, Eltern und Erziehungsberechtigte für die Genitalverstümmelung von Mädchen strafbar zu machen, das Strafmaß bei im Ausland begangenen Fällen zu erhöhen und Ärzt*innen zur Meldung von Verdachtsfällen zu verpflichten.
einfache Mehrheit XXVII 18.10.2023
Entschließung
Frau
Strafrecht
Menschenrechte
Gleichbehandlung

Schwerpunkte

  • Der Gesetzesentwurf soll § 85 StGB erweitern, sodass Eltern und Erziehungsberechtigte strafrechtlich belangt werden können, wenn sie die Genitalverstümmelung ihrer Töchter zulassen oder veranlassen.
  • Ein erhöhtes Strafmaß wird vorgesehen, wenn die Verstümmelung im Ausland durchgeführt wurde, um Abschreckung zu erhöhen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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