Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, Eltern und Erziehungsberechtigte für die Genitalverstümmelung von Mädchen strafbar zu machen, das Strafmaß bei im Ausland begangenen Fällen zu erhöhen und Ärzt*innen zur Meldung von Verdachtsfällen zu verpflichten.einfache Mehrheit XXVII 18.10.2023
Entschließung
Frau
Strafrecht
Menschenrechte
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
- Der Gesetzesentwurf soll § 85 StGB erweitern, sodass Eltern und Erziehungsberechtigte strafrechtlich belangt werden können, wenn sie die Genitalverstümmelung ihrer Töchter zulassen oder veranlassen.
- Ein erhöhtes Strafmaß wird vorgesehen, wenn die Verstümmelung im Ausland durchgeführt wurde, um Abschreckung zu erhöhen.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.