Souveränität & Neutralität – Verfassungsänderung für Österreich
abgestimmt am 25.10.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Souveränität und permanente Neutralität Österreichs als Grundprinzipien der Verfassung zu verankern, die Sanktionen gegen Russland sowie die Unterstützung der Ukraine zu beenden, ein Vetorecht gegenüber EU‑Initiativen einzuführen und die Agenda 2030/SDGs sowie den WHO‑Pandemievertrag abzulehnen.
einfache MehrheitXXVII25.10.2023
Entschließung
Gesundheit
Neutralität
Europäische Union
Parlamentsdebatte
Vereinte Nationen
Schwerpunkte
Verfassungsänderung: Artikel 1 B‑VG wird um das Wort „souveräne“ ergänzt; Art. 44 Abs. 4 wird neu eingefügt, um Änderungen an Art. 1 nur mit Zweidrittel‑Mehrheit im Nationalrat, Zustimmung des Bundesrates und einer Volksabstimmung zu ermöglichen.
Der Antrag wird als Dringlichkeitsantrag nach § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG‑NR eingereicht, damit er sofort behandelt werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.