Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass EU‑Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich nach mindestens sechs Monaten Aufenthalt das aktive Wahlrecht bei Landtags‑, Nationalrats‑ und Bundespräsidenten‑Wahlen erhalten sollen.einfache Mehrheit XXVII 25.10.2023
Entschließung
Wahl
Europäische Union
Schwerpunkte
- EU‑Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich sollen das aktive Wahlrecht bei Landtags‑, Nationalrats‑ und Bundespräsidenten‑Wahlen erhalten.
- Voraussetzung für das erweiterte Wahlrecht ist ein Mindestaufenthalt von sechs Monaten im Land.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.