Erweiterung des Wahlrechts für EU‑Bürger:innen in Österreich

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass EU‑Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich nach mindestens sechs Monaten Aufenthalt das aktive Wahlrecht bei Landtags‑, Nationalrats‑ und Bundespräsidenten‑Wahlen erhalten sollen.
einfache Mehrheit XXVII 25.10.2023
Entschließung
Wahl
Europäische Union

Schwerpunkte

  • EU‑Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich sollen das aktive Wahlrecht bei Landtags‑, Nationalrats‑ und Bundespräsidenten‑Wahlen erhalten.
  • Voraussetzung für das erweiterte Wahlrecht ist ein Mindestaufenthalt von sechs Monaten im Land.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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