Erweiterung des Widerspruchsverfahrens und Einrichtung von Widerspruchs‑Ausschüssen

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Widerspruchsverfahren des ASVG auf weitere Leistungen, richtet neue Widerspruchs‑Ausschüsse ein und passt mehrere Paragraphen an.
einfache Mehrheit XXVII 11.11.2019
Gesetz
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Ein neues Widerspruchsverfahren wird eingeführt, das nun auch für weitere Leistungssachen wie § 354 Z 1‑6, § 292 und Sonderunterstützung gilt.
  • Der Begriff „Widerspruchs‑Ausschüsse“ wird in § 420 aufgenommen, sodass sie neben den Verwaltungskörpern rechtlich verankert sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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