Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Widerspruchsverfahren des ASVG auf weitere Leistungen, richtet neue Widerspruchs‑Ausschüsse ein und passt mehrere Paragraphen an.einfache Mehrheit XXVII 11.11.2019
Gesetz
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Ein neues Widerspruchsverfahren wird eingeführt, das nun auch für weitere Leistungssachen wie § 354 Z 1‑6, § 292 und Sonderunterstützung gilt.
- Der Begriff „Widerspruchs‑Ausschüsse“ wird in § 420 aufgenommen, sodass sie neben den Verwaltungskörpern rechtlich verankert sind.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.