Novelle zum Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz und Ökostromgesetz 2012
abgestimmt am 15.12.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz um nicht‑biogenen Wasserstoff, erhöht Förderquoten für innovative Photovoltaikanlagen, verlängert Fristen für große Windkraftanlagen und führt neue Berichtspflichten für Fernwärme‑ und Fernkälteanbieter ein.
2/3 MehrheitXXVII15.12.2023
Gesetz
Umwelt
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Erneuerbarer Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs wird als neue Energieform definiert und nur gefördert, wenn Nachhaltigkeits‑ und Treibhausgaskriterien erfüllt sind.
Die Inbetriebnahmefrist für Windkraftanlagen bis 1 000 m kann einmal um bis zu zwölf Monate verlängert werden; für Anlagen über 1 000 m zweimal um bis zu zwölf Monate, bei Wasserkraftanlagen ebenfalls zweimal um bis zu zwölf Monate, wenn der Betreiber glaubhaft nachweist, dass die Verzögerung außerhalb seines Einflussbereichs liegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.