Verbesserung des Tierschutzes für Rinder – neue Bewegungs‑ und Liegepflichten

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Tierschutzgesetz, um die Haltung von Rindern zu verbessern. Ab dem 1. Juli 2024 erhalten Rinder mindestens 90 Tage im Jahr Bewegungs‑ bzw. Auslaufmöglichkeiten, ein Verbot von perforierten Böden wird eingeführt und ein Liegebereich mit weichem Material vorgeschrieben. Für Neubauten gilt das sofort, für bestehende Stallungen treten einige Vorgaben erst am 1. Jänner 2030 in Kraft.
einfache Mehrheit XXVII 26.06.2024
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Rindern muss mindestens an 90 Tagen im Jahr geeignete Bewegungs‑ oder Auslaufmöglichkeiten gewährt werden.
  • Es ist verboten, Rinder auf vollständig perforierten Böden zu halten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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