Antrag zur Abschaffung der CO2‑Bepreisung (Außerkrafttreten des Emissionszertifikatehandelsgesetzes)
Zusammenfassung
Der Antrag von Walter Rauch und Kolleg*innen will die CO2‑Bepreisung abschaffen, indem das Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 durch einen neuen § 35 zum 31. Dezember 2023 außer Kraft gesetzt wird.einfache Mehrheit XXVII 24.11.2023
Gesetz
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Der Antrag sieht die Abschaffung der CO2‑Bepreisung vor, indem das bestehende Emissionszertifikatehandelsgesetz durch einen neuen § 35 ergänzt wird, der das Gesetz außer Kraft setzt.
- Das Gesetz tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft, sodass ab diesem Datum keine CO2‑Steuer mehr auf Kraftstoffe erhoben wird.
Eingebracht von
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