Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Beschäftigungsbewilligung für Asylwerber:innen in Mangelberufen abzuschaffen, weil die aktuelle Bewilligungspflicht unnötige Bürokratie schafft und die Integration sowie der Fachkräftemangel behindert.einfache Mehrheit XXVII 20.02.2024
Entschließung
Flüchtling
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Seit Juni 2021 dürfen Asylwerber:innen ab drei Monaten nach Zulassung zum Asylverfahren grundsätzlich arbeiten, jedoch ist für die Einstellung in Unternehmen noch eine Beschäftigungsbewilligung nötig.
- Die aktuelle Bewilligungspflicht führt zu zusätzlichen bürokratischen Hürden, weil das AMS erst eine Arbeitsmarktprüfung durchführen muss.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.