Verhinderung von Aufsichtsflucht bei gemeinnützigen Bauvereinigungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag will verhindern, dass gemeinnützige Bauvereinigungen den Revisionsverband wechseln, solange Mängel bestehen, und legt eine zweijährige Wartezeit für neue Verbände fest.
einfache Mehrheit XXVII 13.12.2023
Entschließung
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der aktuelle § 5 WGG erlaubt den Wechsel von Revisionsverbänden, was in der Praxis zu einer Flucht vor Aufsicht führen kann.
  • Skandalfälle wie bei der Genossenschaft „Schönes Wohnen“ zeigen, dass fehlende Kontrollen zu Missbrauch und finanziellen Schäden führen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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