Stopp der Skimpflation – Kennzeichnungspflicht und Verbot minderwertiger Lebensmittel

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Produkte mit reduzierter Qualität nicht mehr unter dem alten Namen und Preis verkauft werden dürfen und dass Wettbewerbsbehörden gegen Hersteller vorgehen, die "Skimpflation" betreiben – sowohl in Österreich als auch in der EU.
einfache Mehrheit XXVII 05.03.2024
Entschließung
Preis
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Skimpflation bedeutet, dass Hersteller billigere Zutaten verwenden und die Qualität ihrer Produkte senken, ohne den Preis zu reduzieren – das belastet Verbraucher finanziell und gesundheitlich.
  • Der Antrag verlangt, dass Produkte mit geänderter, minderwertiger Rezeptur nicht mehr unter dem alten Namen und zum bisherigen Preis verkauft werden dürfen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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