Lohn‑ und Sozialversicherungspflicht statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass in Behindertenwerkstätten ein echter Lohn und eine verpflichtende Sozialversicherung anstelle von Taschengeld gezahlt werden, um die Arbeit angemessen zu vergüten und die soziale Absicherung zu stärken.
einfache Mehrheit XXVII 27.06.2024
Entschließung
Einkommen
soziale Sicherheit
Mensch mit Behinderung
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Schwerpunkte

  • Ein verpflichtender Mindestlohn soll in allen Behindertenwerkstätten eingeführt werden, um die geleistete Arbeit angemessen zu vergüten.
  • Eine verpflichtende Sozialversicherung (Kranken-, Unfall‑, Arbeitslosen‑ und Pensionsversicherung) soll für alle Beschäftigten in Behindertenwerkstätten gelten.

Eingebracht von

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