Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Minister auf, einen Bericht über die aktuelle Anwendung des 2014 eingeführten Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes zu erstellen und prüft, welche Bereiche noch über den festgelegten Obergrenzen liegen.einfache Mehrheit XXVII 15.12.2023
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SpBegrG) legt eine Obergrenze von 13 590 € (dreifache ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage) für neue Sonderpensionen fest; bei bereits zugesagten Pensionen gilt 15 855 €.
- Bestehende Sonderpensionen werden nicht nachträglich gekürzt, jedoch müssen alle Empfänger höhere Pensionssicherungsbeiträge zahlen – von 5 % bis zu 25 % je nach Höhe der Pension.
Eingebracht von
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