Steuerliche Gleichbehandlung von Milch und pflanzlichen Milchersatzgetränken

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass pflanzliche Milchersatzgetränke künftig mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % besteuert werden, wie Milch und Milcherzeugnisse. Die Antragsteller sehen die aktuelle 20‑Prozent‑Besteuerung als ungerecht gegenüber Konsumenten, insbesondere Laktoseintoleranten.
einfache Mehrheit XXVII 27.06.2024
Entschließung
Steuerwesen
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Milch und Milcherzeugnisse werden in Österreich mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % besteuert.
  • Pflanzliche Milchersatzgetränke werden derzeit mit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 20 % besteuert, obwohl sie in vielen Bereichen ähnlich wie Kuhmilch verwendet werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.