Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot von käuflichen Loot‑Boxen, weil sie als Glücksspiel gelten und insbesondere Minderjährige gefährden.einfache Mehrheit XXVII 18.06.2024
Entschließung
Informatik
Glücksspiel
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Käufliche Loot‑Boxen können ein Sucht‑ und Kostenrisiko darstellen, weil ihr Inhalt zufällig ist und oft hohe Ausgaben erfordert.
- Der Glücksspielcharakter von Loot‑Boxen ist besonders problematisch für Minderjährige, da sie nicht sofort erkennen, dass es sich um ein Glücksspiel handelt.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.