Verkürzung des Trennungszeitraums bei Scheidung und Angleichung an das EPG

Zusammenfassung

Der Antrag verkürzt den Trennungszeitraum für die Scheidung auf drei Jahre und streicht die bisherigen Härte‑ und Sechs‑Jahres‑Regeln, um Ehe und eingetragene Partnerschaft gleichzustellen.
einfache Mehrheit XXVII 12.03.2024
Gesetz
Personenstand

Schwerpunkte

  • Der Trennungszeitraum für die Scheidung wird auf drei Jahre festgelegt, sodass nach Ablauf dieser Frist jeder Ehepartner die Scheidung ohne weitere Voraussetzungen verlangen kann.
  • Die bisherige Härteklausel (Absatz 2) und die sechs‑Jahres‑Regel (Absatz 3) werden gestrichen, weil sie im Vergleich zum EPG keine Gleichstellung mehr darstellen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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