Anpassung der Kleinunternehmer‑Umsatzgrenze auf 40 000 € mit jährlicher Inflationsindexierung

Zusammenfassung

Der Antrag erhöht die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von 35 000 € auf 40 000 € und lässt sie ab 2025 jährlich an die Inflation anpassen, um kleine Unternehmen vor steigenden Kosten zu schützen.
einfache Mehrheit XXVII 08.05.2024
Gesetz
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Der Schwellenwert für die Kleinunternehmerregelung wird von 35 000 € auf 40 000 € erhöht.
  • Ab dem 1. Jänner 2025 wird die Grenze jedes Jahr um den mit § 33a Abs. 3 EStG ermittelten Inflationsfaktor erhöht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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