Zusammenfassung
Der Antrag reduziert den Wohnbauförderungsbeitrag von jeweils 0,5 % auf maximal 0,25 % für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2025 fest.einfache Mehrheit XXVII 05.03.2024
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der maximale Tarif für Dienstnehmer und Dienstgeber wird auf 0,25 % pro Seite begrenzt.
- Die neue Regelung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.