Streichung des Stichtags bei Arbeitsunfähigkeit für Unter‑25‑Jährige

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die neue Regelung zur Arbeitsunfähigkeitsprüfung – erst ab dem 25. Lebensjahr – auch für Personen gilt, die vor dem Stichtag 1. Jänner 2023 eine Bescheinigung erhalten haben.
einfache Mehrheit XXVII 20.02.2024
Entschließung
Arbeitsrecht
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass die Prüfung der Erwerbsfähigkeit erst ab dem 25. Lebensjahr erfolgt.
  • Die aktuelle Übergangsregelung lässt Gutachten, die vor dem 1. Jänner 2023 ausgestellt wurden, unbeachtet, sodass Betroffene unter 25 Jahre nicht von der Änderung profitieren.

Eingebracht von

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