Zusammenfassung
Das Gesetz führt das Gruppenverfahren ein – ein vereinfachtes Verfahren für viele Kläger mit gleichen Rechtsfragen – und regelt Zuständigkeit, Ablauf, Kosten und Entschädigungen.einfache Mehrheit XXVII 30.06.2020
Gesetz
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Ein neues § 50a legt fest, welches Gericht in erster Instanz für ein Gruppenverfahren zuständig ist – unabhängig vom Streitwert, sondern nach Ort des Schadens, des Hauptschadensorts oder des allgemeinen Gerichtsstands.
- Der Senat kann ein Verfahren zunächst auf einzelne Ansprüche beschränken, wenn die zu klärenden Tat‑ oder Rechtsfragen im Wesentlichen gleichartig sind, um das Verfahren zu vereinfachen und Kosten zu senken.
Eingebracht von
Reden
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