Einführung eines verpflichtenden Dienstzettels für alle Arbeitsverhältnisse
abgestimmt am 28.02.2024
Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen verpflichtenden Dienstzettel ein, der bei allen Arbeits‑ und freien Dienstverhältnissen die wichtigsten Vertragsdaten enthält. Bei Nicht‑Aushändigung drohen Geldstrafen, und es werden weitere Rechte wie Mehrfachbeschäftigung und Schutz vor Benachteiligung gestärkt.
einfache MehrheitXXVII28.02.2024
Gesetz
Arbeitsrecht
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Arbeitgeber müssen bei freien Dienstverhältnissen unverzüglich nach Beginn einen schriftlichen oder elektronischen Dienstzettel aushändigen, der u. a. Name, Anschrift, Beginn, Ende, Kündigungsfrist, Tätigkeit und Entgelt enthält.
Für reguläre Arbeitsverträge gilt die gleiche Pflicht zum Dienstzettel, wobei zusätzlich Angaben zu Arbeitsort, Arbeitszeit, Kollektivvertragsnormen und Sozialversicherungsträger verlangt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.