Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erlaubt es, zivilrechtliche Verfahren in Österreich in englischer Sprache zu führen, sofern die Parteien eine entsprechende Vereinbarung treffen. Dazu werden neue Regelungen in mehreren Gerichts‑ und Verfahrensgesetzen eingeführt und spezielle Abteilungen für englischsprachige Verfahren eingerichtet.2/3 Mehrheit XXVII 12.03.2024
Gesetz
Verfassung
Gerichtswesen
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Der Gesetzentwurf führt § 8b ein, der es ermöglicht, in bestimmten zivilrechtlichen Verfahren die englische Sprache zu verwenden.
- Durch § 104a können die Parteien in Handelssachen eine Vereinbarung treffen, das Verfahren in englischer Sprache zu führen; diese Vereinbarung muss schriftlich nachgewiesen werden.
Eingebracht von
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