Anpassung des Selbstbehalts bei privaten Gesundheitsausgaben im EStG

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Einkommensteuergesetz, um die Schwellenwerte für außergewöhnliche Belastungen – insbesondere private Gesundheitskosten – zu erhöhen und den Selbstbehalt für bestimmte Personengruppen zu senken.
einfache Mehrheit XXVII 14.03.2024
Gesetz
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Der Antrag ändert § 34 Abs. (4) und legt neue Prozentsätze für den Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen fest.
  • Der Selbstbehalt wird nach dem Einkommen gestaffelt: bis 16 870 € 6 %, 16 870–33 740 € 8 %, 33 740–84 350 € 10 % und darüber 12 %.

Eingebracht von

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