Zusammenfassung
Der Antrag erhöht den Veranlagungsfreibetrag im EStG von 730 € auf 1 800 € und führt ab 2025 eine jährliche Inflationsanpassung ein, um die kalte Progression zu mildern.einfache Mehrheit XXVII 14.03.2024
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (1b) wird in § 33 Abs. 1a eingefügt, der festlegt, dass die Beträge aus § 41 Abs. 1 Z 1 und § 41 Abs. 3 jährlich an die Inflationsrate angepasst werden.
- Der Veranlagungsfreibetrag wird von 730 € auf 1 800 € erhöht – sowohl für den Betrag in § 41 Abs. 1 Z 1 als auch für den Betrag in § 41 Abs. 3.
Eingebracht von
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