Erweiterung des Öffnungszeitengesetzes für Selbstbedienungsläden

Zusammenfassung

Der Initiativantrag ergänzt das Öffnungszeitengesetz um eine neue Ziffer 6, die automatisierte Selbstbedienungsläden ohne Verkaufspersonal definiert und damit die Öffnungszeitenregelung modernisieren soll.
einfache Mehrheit XXVII 05.03.2024
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Antrag fügt dem Öffnungszeitengesetz eine neue Ziffer 6 hinzu, die automatisierte Selbstbedienungsläden definiert.
  • Selbstbedienungsläden dürfen ohne ständige Anwesenheit von Verkaufspersonal betrieben werden und Waren des täglichen Bedarfs über automatisierte Systeme ausgeben.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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