Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen Unterhaltsgarantie‑Ergänzungsbetrag für alleinstehende Eltern mit geringem Einkommen ein, der bis zu 570 € pro Kind monatlich ergänzt, wenn kein ausreichender Unterhalt gezahlt wird.einfache Mehrheit XXVII 18.03.2021
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Alleinstehende Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen bis 55 000 € erhalten einen Ergänzungsbetrag, wenn das Kind im selben Haushalt lebt und keinen ausreichenden Unterhalt erhält.
- Der Ergänzungsbetrag richtet sich nach dem Alter des Kindes: 205 € bis 3 Jahre, 265 € bis 6 Jahre, 340 € bis 10 Jahre, 385 € bis 15 Jahre, 455 € bis 19 Jahre und 570 € ab 19 Jahren, jeweils abzüglich bereits gezahlter Unterhaltsleistungen.
Eingebracht von
Reden
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