Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Abschaffung der Kammerumlage 2 vor, die derzeit von den Löhnen der Arbeitnehmer*innen finanziert wird. Durch die Streichung der entsprechenden Rechtsgrundlage im Wirtschaftskammergesetz sollen Unternehmen jährlich mehrere hundert Millionen Euro entlastet werden; das Inkrafttreten ist für den 1. Mai 2024 vorgesehen.einfache Mehrheit XXVII 05.03.2024
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der bisherige § 122 Abs. 8, der der Bundeskammer erlaubt, eine Umlage nach Abs. 7 festzulegen, wird gestrichen.
- Die bisherigen Absätze 9‑11 des § 122 erhalten neue Bezeichnungen (8)‑(10), um die Lücke nach Wegfall von Absatz 8 zu schließen.
Eingebracht von
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