Zusammenfassung
Der Antrag fügt dem Pensionsgesetz eine Schutzklausel hinzu, die bei hoher Inflation die Aufwertung von Pensionsgutschriften an einen höheren Anpassungsfaktor koppelt und nur für Pensionen mit Stichtag nach 31.12.2023 gilt.einfache Mehrheit XXVII 27.06.2024
Gesetz
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Aufwertung der Gesamtgutschrift des dritt‑ und zweitvorangegangenen Jahres an den Anpassungsfaktor des jeweils zweitfolgenden Jahres koppelt, wenn dieser höher ist.
- Die neue § 34 legt fest, dass die vorgenannte Aufwertungsregelung nur für Pensionen gilt, deren Stichtag nach dem 31.12.2023 liegt.
Eingebracht von
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