Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetz um eine Klausel, die Studierende von der ÖH‑Mitgliedschaft ausschließt, wenn sie den vorgeschriebenen Studierendenbeitrag nicht entrichten, und schafft damit ein Opt‑out‑Verfahren.einfache Mehrheit XXVII 14.03.2024
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt in § 1 Abs. 3 einen Satz ein, der Studierende von der ÖH‑Mitgliedschaft ausschließt, wenn sie den Studierendenbeitrag nicht zahlen.
- Damit erhalten Studierende die Möglichkeit, bei Studienbeginn oder bei Fortsetzung des Studiums aktiv aus der ÖH auszutreten (Opt‑out).
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.