Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht den Körperschaftsteuersatz ab 2025 wieder auf 25 % und passt im Einkommensteuergesetz sowie im Körperschaftsteuergesetz die Steuersätze für Körperschaften für 2023‑2025 an. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2025.einfache Mehrheit XXVII 27.06.2024
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein gestaffelter Körperschaftsteuersatz wird eingeführt: 24 % für 2023, 23 % für 2024 und 25 % ab 2025.
- Für betroffene Körperschaften wird eine besondere Vorauszahlung in Höhe des jeweiligen Steuersatzes (24 %/23 %/25 %) verlangt.
Eingebracht von
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