Verbesserung der Sachbezugsregelung für Dienstwohnungen im Tourismus

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft sowie die Staatssekretärin für Tourismus auf, gemeinsam mit anderen Minister:innen Verhandlungen zu starten, um die aktuelle steuerfreie Obergrenze von 30 m² für Dienstwohnungen im Tourismussektor zu überarbeiten und damit die Wohnbedingungen von Saisonarbeitern zu verbessern.
einfache Mehrheit XXVII 20.06.2024
Entschließung
Tourismus
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der aktuelle steuerfreie Betrag für Dienstwohnungen beträgt maximal 30 m², inklusive gemeinsam genutzter Räume.
  • Durch die Begrenzung entstehen häufig zu kleine und damit teure Dienstwohnungen für Saisonarbeiter:innen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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