Einführung von elektronischem Tracking für verurteilte Gewalttätern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Ministerien auf, ein elektronisches Tracking für verurteilte Gewalttätern zu prüfen, um Betretungs‑ und Annäherungsverbote besser durchzusetzen. Dabei sollen Erfahrungen aus Spanien, Deutschland (NRW) und der Schweiz genutzt werden, und bei positivem Ergebnis soll bis Juni 2024 ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
einfache Mehrheit XXVII 20.03.2024
Entschließung
Informatik
Opferhilfe
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die zuständigen Ministerien auf, ein elektronisches Tracking für verurteilte Gewalttätern zu prüfen und dabei die Erfahrungen aus Spanien, Deutschland (NRW) und der Schweiz zu berücksichtigen.
  • In Nordrhein‑Westfalen gibt es bereits eine gesetzliche Regelung, die das Tracking von weggewiesenen Gefährdern erlaubt.

Eingebracht von

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