Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre im Jugendgerichtsgesetz

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Jugendgerichtsgesetz, indem er klar definiert, dass Kinder unter 12 Jahren nicht strafmündig sind und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren als solche gelten. Gleichzeitig wird ein mehrstufiger Präventions‑ und Interventionsplan gefordert, um dem steigenden Jugendkriminalitätsniveau zu begegnen.
einfache Mehrheit XXVII 20.03.2024
Gesetz
Strafrecht
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Das Gesetz wird geändert, sodass Personen unter 12 Jahren als Unmündige gelten und 12‑ bis 18‑Jährige als Jugendliche definiert werden.
  • Statistiken zeigen seit 2022 einen Anstieg der Straftaten von Kindern im Alter von 10‑14 Jahren, insbesondere Diebstähle in Ballungsräumen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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