Minderheitsrecht zur Anfechtung von Untersuchungsausschuss‑Beschlüssen

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert das Bundes‑Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz, sodass ein Viertel der Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses oder mindestens 46 Nationalratsabgeordnete Beschlüsse über die Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen beim Verfassungsgerichtshof anfechten können.
2/3 Mehrheit XXVII 16.05.2024
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Ein Viertel der Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses kann Beschlüsse über die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen beim Verfassungsgerichtshof anfechten, wenn das Verlangen teilweise oder ganz unzulässig ist.
  • Mindestens 46 Nationalratsabgeordnete erhalten das Recht, Beschlüsse über die Einsetzung und Konstituierung von Untersuchungsausschüssen beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

Eingebracht von

Reden
Image of politician Hafenecker Christian, MA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Hafenecker Christian, MA - 45

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
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Fürlinger Klaus, Mag. - 60

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Kucharowits Katharina © Parlamentsdirektion

Kucharowits Katharina

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Schriftführerin des Nationalrates
Wortmeldung
Image of politician Prammer Agnes Sirkka, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Prammer Agnes Sirkka, Mag. - 48

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
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