Zusammenfassung
Das Gesetz setzt die Vorauszahlungen für Einkommen‑, Körperschaft‑ und Umsatzsteuer 2020 für kleine Unternehmen auf Null Euro, führt ein Zinsmoratorium und verlängert Stundungsfristen während der COVID‑19‑Pandemie sowie ein Verbot von Strom‑, Gas‑ und Wärmeabschaltungen.2/3 Mehrheit XXVII 19.03.2020
Gesetz
Handel
Energie
Industrie
Gesundheit
Verfassung
Steuerwesen
Bürgerliches Recht
Elektrizitätsindustrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Für Unternehmen mit höchstens 5 Mio. € Bilanzsumme, 10 Mio. € Umsatz oder durchschnittlich 50 Beschäftigte werden die Einkommen‑ und Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 auf Null Euro gesetzt.
- Die gleiche Null‑Vorauszahlung gilt auch für die Körperschaftsteuer, wobei § 45 Abs. 6 EStG sinngemäß übernommen wird.
Eingebracht von
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