COVID‑19‑Fristhemmung, Fonds‑Erweiterung & Anpassungen im Epidemiegesetz

Zusammenfassung

Das Gesetz setzt während der COVID‑19‑Krise alle Fristen in Gerichts‑ und Verwaltungsverfahren aus, erweitert den Krisenfonds für kleine Unternehmen und Kultursektor und passt das Epidemiegesetz um neue Betreuungspflichten sowie Vorschussregelungen an.
einfache Mehrheit XXVII 24.04.2020
Gesetz
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Alle gesetzlichen Fristen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren werden für die Dauer der COVID‑19‑Krise ausgesetzt, sofern keine günstigeren Regelungen existieren.
  • Betroffene Personen können freiwillig auf die Fristhemmung verzichten, um sofortige Rechtskraft von Entscheidungen zu erhalten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.