Erweiterung der Strafbarkeit von Spionage auf Handlungen gegen fremde Staaten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass § 256 StGB erweitert wird, sodass Spionage nicht nur gegen Österreich, sondern auch gegen andere Staaten strafbar ist. Der Hintergrund ist die stark zunehmende russische Spionagetätigkeit in Österreich seit dem Ukraine‑Krieg.
einfache Mehrheit XXVII 18.06.2024
Entschließung
Strafrecht
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass § 256 StGB erweitert wird, sodass Spionage auch dann strafbar ist, wenn sie nicht gegen die Republik Österreich gerichtet ist.
  • Die aktuelle Rechtslage aus dem Jahr 1956 kriminalisiert nur Spionage, die direkt der Republik schadet; andere Formen bleiben ungestraft.

Eingebracht von

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