Zusammenfassung
Der Antrag streicht die Regelungen, die seit 2023 den Transport von Abfällen über 10 t mit einer Straßenstrecke von mehr als 300 km auf die Schiene oder andere emissionsarme Verkehrsmittel vorschreiben. Ziel ist, die Vorgaben zu lockern und bürokratischen Aufwand zu reduzieren.einfache Mehrheit XXVII 08.05.2024
Gesetz
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Die Bestimmungen des § 15 Abs. 9 Z 2 und Z 3, die den verpflichtenden Schienentransport bei langen Straßenstrecken vorschreiben, werden gestrichen.
- Auch die Regelungen des § 69 Abs. 10 Z 2 und Z 3, die dieselbe Verpflichtung für andere Abfallkategorien enthalten, werden aufgehoben.
Eingebracht von
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