Schutzmaßnahmen im Arbeitsrecht gegen Hitze am Arbeitsplatz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt neue arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen gegen Hitze, darunter ein Rechtsanspruch auf Hitzefrei ab 30 °C, spezielle Regelungen für systemrelevante Berufe und verpflichtende UV‑Schutzvorgaben.
einfache Mehrheit XXVII 06.06.2024
Entschließung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Ein Rechtsanspruch auf Hitzefrei ab 30 °C im Schatten wird eingeführt, sodass Beschäftigte bei hohen Temperaturen nicht arbeiten müssen, solange keine kühlere Alternative angeboten wird.
  • Für systemrelevante Berufe (z. B. Polizei, Rettungsdienste) gilt an Hitzetagen eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden plus zusätzliche bezahlte Pausen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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