Novelle des Emissionsgesetz‑Luft 2018: Aktualisierung von EU‑Bezugnahmen und Einführung einer Aufsichtspflicht
abgestimmt am 15.05.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt Verweise auf EU‑Richtlinien um die Formulierung „in der jeweils geltenden Fassung“, ersetzt den Begriff „Nachhaltigkeit und Tourismus“ durch „Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ und führt eine neue Aufsichtspflicht für Bezirksverwaltungsbehörden mit Geldstrafen bis 3 630 Euro ein. Zudem wird die EU‑Richtlinie 2024/299 in nationales Recht umgesetzt.
einfache MehrheitXXVII15.05.2024
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Die Verweisformulierung auf EU‑Richtlinien wird um die Ergänzung „in der jeweils geltenden Fassung“ erweitert, sodass künftig automatisch die aktuelle Rechtslage berücksichtigt wird.
Der Begriff „Nachhaltigkeit und Tourismus“ wird im gesamten Gesetz durch die Wortfolge „Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ ersetzt, um die aktuelle politische Schwerpunktsetzung widerzuspiegeln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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