Novelle des UGB – neue Schwellenwerte für große Kapitalgesellschaften

Zusammenfassung

Der Antrag 4004/A XXVII. GP ändert das Unternehmensgesetzbuch: Er führt einen neuen Schwellenwert ein, nach dem Unternehmen als groß gelten, wenn ihre Bilanzsumme das Fünffache eines Referenzwertes übersteigt, erweitert die Regelung von Aktien‑ auf alle Kapitalgesellschaften und legt fest, dass die Änderungen erst ab dem Geschäftsjahr 2025 wirksam werden.
einfache Mehrheit XXVII 08.05.2024
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Ein neuer Schwellenwert wird eingeführt: Unternehmen gelten als groß, wenn ihre Bilanzsumme das Fünffache des in § 221 Abs. 2 genannten Wertes übersteigt.
  • Das Wort „Aktiengesellschaften“ wird durch „Kapitalgesellschaften“ ersetzt, sodass die Regelungen nun für alle Kapitalgesellschaften gelten.

Eingebracht von

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