Zusammenfassung
Der Initiativantrag ändert § 6 Abs. 2 Z 1 des Tierärztegesetzes, sodass ein Veterinärmedizin‑Diplom von privaten Hochschulen, die nach dem Privathochschulgesetz anerkannt sind, als besondere Erfordernis gilt und damit ein Studiengang in Wels ermöglicht wird.einfache Mehrheit XXVII 17.04.2024
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Der Antrag erweitert § 6 Abs. 2 Z 1 des Tierärztegesetzes, sodass ein Diplomstudium der Veterinärmedizin an einer privaten Hochschule (nach dem Privathochschulgesetz) als besondere Erfordernis anerkannt wird.
- Ziel ist die Schaffung eines veterinärmedizinischen Studienplatzes in Wels, um das Angebot außerhalb Wiens zu erweitern.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.