Erweiterung der Anerkennung von Veterinärstudiengängen auf private Hochschulen

Zusammenfassung

Der Initiativantrag ändert § 6 Abs. 2 Z 1 des Tierärztegesetzes, sodass ein Veterinärmedizin‑Diplom von privaten Hochschulen, die nach dem Privathochschulgesetz anerkannt sind, als besondere Erfordernis gilt und damit ein Studiengang in Wels ermöglicht wird.
einfache Mehrheit XXVII 17.04.2024
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Der Antrag erweitert § 6 Abs. 2 Z 1 des Tierärztegesetzes, sodass ein Diplomstudium der Veterinärmedizin an einer privaten Hochschule (nach dem Privathochschulgesetz) als besondere Erfordernis anerkannt wird.
  • Ziel ist die Schaffung eines veterinärmedizinischen Studienplatzes in Wels, um das Angebot außerhalb Wiens zu erweitern.

Eingebracht von

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