Zusatzbedingungen für Zweckzuschüsse im Wohnungsbau
abgestimmt am 15.05.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Finanzausgleichsgesetz 2024, indem er festlegt, dass Bundesmittel für Zweckzuschüsse nur dann an die Länder fließen, wenn sie zusätzlich zu den eigenen Wohnbauförderungen eingesetzt werden und die Länder dies jährlich nachweisen und veröffentlichen müssen.
einfache MehrheitXXVII15.05.2024
Gesetz
Baupolitik
Finanzausgleich
Wohnungspolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
Bundesmittel für Zweckzuschüsse dürfen nur dann an ein Land fließen, wenn das Land sie zusätzlich zu seiner eigenen Wohnbauförderung in den Jahren 2024‑2026 (für Zuschüsse) bzw. 2024‑2025 (für Darlehen) verwendet.
Die Länder müssen die zusätzliche Verwendung nachweisen, indem sie die durchschnittliche Zahl der in den Jahren 2022‑2023 zugesicherten Wohnungen als Benchmark heranziehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.