Wohnsitzauflage für Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Einführung einer Wohnsitzauflage, die den Bezug von Sozialleistungen für Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte an einen dreijährigen Aufenthalt im jeweiligen Bundesland bindet, um die derzeitige Konzentration von Geflüchteten in Wien zu reduzieren.
einfache Mehrheit XXVII 19.06.2024
Entschließung
Flüchtling

Schwerpunkte

  • Die Verteilung von Geflüchteten in Österreich ist stark unausgewogen; Wien nimmt mit 198 % der vereinbarten Aufnahmequote die meisten Schutzberechtigten auf.
  • Der Antrag sieht eine neue Wohnsitzauflage vor, die den Bezug von Sozialleistungen für drei Jahre an den Wohnort im Bundesland knüpft – analog zur bestehenden Regelung nach § 15c Asyl‑G.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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