Mietbefreiung bei COVID‑19‑Betretungsverbot

Zusammenfassung

Das Gesetz befreit Mieter von Miet‑ und Pachtzahlungen, solange ein Ministerialverbot das Betreten von Betriebsstätten wegen COVID‑19 untersagt.
einfache Mehrheit XXVII 22.03.2021
Gesetz
Gesundheit
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Mieter müssen während eines behördlichen Betretungsverbots von der Zahlung von Miet‑ oder Pachtzins befreit werden.
  • Das Betretungsverbots wird durch eine Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlassen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.