Zielnetzgesetz – Langfristige Planung der Eisenbahninfrastruktur

Zusammenfassung

Das Zielnetzgesetz schafft ein langfristiges Planungsinstrument für den Ausbau der österreichischen Eisenbahninfrastruktur, das mindestens 15 Jahre umfasst und öffentlich begutachtet wird. Die ÖBB Holding AG und die Schienen‑Controll‑Kommission müssen sich an diesem Zielnetz orientieren; das erste Zielnetz soll bis 20. Oktober 2024 vorgelegt werden. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
einfache Mehrheit XXVII 19.06.2024
Gesetz
Schienentransport

Schwerpunkte

  • Die Bundesministerin entwickelt ein langfristiges Planungsinstrument (Zielnetz) für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur mit einem Mindestzeitraum von fünfzehn Jahren; die Ergebnisse werden öffentlich begutachtet.
  • Nach Beschluss des Zielnetzes müssen die Organe der ÖBB Holding AG, ihrer Tochterunternehmen und die Schienen‑Controll‑Kommission ihre Planungen an diesem Instrument ausrichten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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