Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt eine Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmer ein, wenn behördliche Maßnahmen wegen einer Epidemie oder Pandemie Betreuungspflichten auslösen. Während dieser Zeit erhalten Beschäftigte ihr Gehalt weiter, und Arbeitgeber bekommen vom Bund ein Drittel der Lohnkosten erstattet.einfache Mehrheit XXVII 24.04.2020
Gesetz
Gesundheit
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmern eine Sonderbetreuungszeit gewähren, wenn behördliche Maßnahmen wegen einer Epidemie oder Pandemie Betreuungspflichten auslösen.
- Während der Sonderbetreuungszeit erhalten die Beschäftigten ihr Gehalt weiter, basierend auf dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.