Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Unternehmensgesetzbuch um eine Ausschüttungssperre: Unternehmen, die Covid‑19‑bezogene staatliche Hilfen erhalten, dürfen während des Unterstützungszeitraums keine Gewinne an ihre Anteilseigner ausschütten. Das Inkrafttreten wird in § 906 geregelt.einfache Mehrheit XXVII 22.03.2021
Gesetz
Gesundheit
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Der neue Absatz 3 in § 235 UGB führt eine Ausschüttungssperre ein, die für Unternehmen gilt, die Covid‑19‑bezogene staatliche Hilfen erhalten.
- Die Sperre verhindert jede Gewinnausschüttung – auch von Gewinnen aus Vorjahren – solange das Unternehmen die staatlichen Unterstützungsleistungen nutzt.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.