Neuordnung der COFAG‑Aufgaben und Einführung eines Rückerstattungsanspruchs
abgestimmt am 03.07.2024
Zusammenfassung
Das COFAG‑Sammelgesetz überträgt die Aufgaben der COVID‑19‑Finanzierungsagentur auf den Bund, liquidiert die COFAG bis 31. Juli 2024 und führt einen öffentlich‑rechtlichen Rückerstattungsanspruch für zu Unrecht erhaltene Förderungen ein.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Preis
Handel
Energie
Industrie
Gesundheit
Wirtschaft
Buchprüfung
Finanzwesen
Steuerwesen
Sozialpolitik
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Ab dem 1. August 2024 übernimmt der Bund die Aufgaben der COFAG, insbesondere die Gewährung von finanziellen Maßnahmen und die Rückforderung unrechtmäßiger Förderungen.
Die COFAG muss bis zum 31. Juli 2024 liquidiert werden; Aufsichtsrat und Beirat werden aufgelöst, ein Liquidations‑ und Abwicklungsplan ist bis zu diesem Datum vorzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.