Außergerichtliche Schlichtung bei Besitzstörung auf privaten Parkflächen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf fügt § 459a ein, der Eigentümern von gekennzeichneten privaten Parkflächen vor einer Besitzstörungsklage ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren ermöglicht. Der Störer muss innerhalb von zwei Wochen eine Erklärung abgeben und 70 € zahlen; damit erlischt das Klage‑Recht. Ungekennzeichnete Flächen sind davon ausgenommen.
einfache Mehrheit XXVII 12.06.2024
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 459a wird eingeführt, der vor einer Besitzstörungsklage ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorsieht.
  • Der Störer muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung eine verbindliche Erklärung abgeben und innerhalb von 14 Tagen 70 € zahlen; damit erlischt das Recht des Geschädigten, Klage zu erheben.

Eingebracht von

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